Arbeitsvertrag: Lügen bei bestehender Schwangerschaft erlaubt

AG Chemnitz AZ: 3 Ca 1074/22

Eine Frau wurde schwanger und hatte vom Arzt eine Bestätigung darüber. 

Trotzdem unterschrieb sie einen (befristeten) Arbeitsvertag in einem Pflegebetrieb. 

Am ersten Tag ihrer Arbeit unterrichtete sie ihren Arbeitgeber, dem daraufhin nichts anderes übrig blieb, als sie mit Berufsverbot nach Hause zu schicken (Infektionsschutz für das Ungeborene).

Der Arbeitgeber verlangte daraufhin eine Auflösung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung.

Das Gericht bestätigte aber auch in diesem Fall, dass die Frau ihre Schwangerschaft vor der Anstellung nicht preisgeben musste; sie hätte sogar (wie in einem Vorstellungsgespräch auch) lügen dürfen, was ihren "Zustand" anbelangt. Laut AGG dürfen Schwangere nicht bei Einstellung oder Beförderung benachteiligt werden. Dieses Recht wiegt höher als das "Pech" des Arbeitgebers.