Dankesformeln in Arbeitszeugnissen dürfen nachträglich nicht gelöscht werden

BAG AZ AZR 272/22

"Wir danken (...) für sein/ ihr Engagement und wünschen viel Erfolg im weiteren beruflichen Werdegang."

Solche Formeln in einem Zeugnis machen einen guten Eindruck und werden gerne gesehen.

In einem früheren Urteil des BAG muss dies aber nicht in ein Arbeitszeugnis geschrieben und kann auch nicht von Beschäftigten verlangt werden.

Im vorliegenden Fall wurde eine solche Dankes- und Wunschformel aber nach einem (heftigen?) Streit über Korrekturen an einem Zeugnis aus diesem gestrichen. Der Arbeitgeber hatte wohl nach der Auseinandersetzung keinen Dank mehr übrig.

Zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht urteilte.

Getreu dem Motto "Was geschrieben ist, ist geschrieben" müssen Schlussformeln, die in früheren Zeugnissen standen auch in die korrigierten Versionen übernommen werden.