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QM-Gütesiegel nur mit Dienstvereinbarung möglich

Wichtig für alle MAVen:

Sollte es in Eurem Einzugbereich KiTas geben, die am QM-Prozess teilnehmen oder teilgenommen haben, bitte unbedingt weiterlesen!

Einige Einrichtung haben im Rahmen des QM-Prozesses ein Gütesiegel beantragt.

Dieses beinhaltet einige Forderungen und Standards, die in Einrichtungen umgesetzt sein müssen.

Darunter fallen auch Dinge, die in den Bereich der Mitbestimmung fallen.

Aus diesem Grund sehen bereits die Richtlinien zum Erhalt des Gütesiegels vor, dass IM VORFELD Dienstvereinbarungen mit den MAVen geschlossen werden sollen.

Ohne diese DV kann das Gütesiegel nicht erteilt werden.

Der MAV sind dafür die notwendigen Unterlagen (u.a. das Beta-Handbuch und weiteres) vorzulegen.

Das Prüfen der Unterlagen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ist es dringend nötig, dass die MAVen RECHTZEITIG vorher informiert werden.

Unserer Erfahrung nach ist dies nicht immer der Fall. Einige Einrichtungen beantragten das Gütesiegel ohne Beteiligung der MAVen; ein Fall ging bereits vor's Kirchengericht. 

Der GA bietet Euch eine fertige Dienstvereinbarung zu diesem Thema an. Sie wurde geprüft und ist auch schon in einigen Dekanaten rechtskräftig in Kraft gesetzt.

Bitte informiert Euch im Vorfeld und lasst Euch bei der Prüfung der Unterlagen nicht unter zeitdruck setzen.

Träger und Einrichtungen wissen um diese Notwendigkeit und zwischen Beantragung und Erteilung des Gütesiegels ist genug Zeit, um eine solche DV zu erstellen.

Das heißt im Umkehrschluss:

Wenn Euch "kurz vor knapp" ein Antrag auf Erstellung einer DV erreicht, müsst Ihr Euch nicht unter Druck setzen lassen!

Ohne Eure Unterschrift kann dieses Gütesiegel nicht erteilt werden.