Prügelei ist kein Arbeitsunfall

Sozialgericht Berlin AZ S 98 U 50/21

Ein Bauleiter "belehrte" auf dem Weg mit dem Auto von einem Termin zurück in die Betriebsstätte einen falsch parkenden Verkehrsteilnehmer derart, dass es zu einer Rangelei kam.

Obwohl er gesetzlich unfallversichert sei, sah das Gericht seine Handlungen eindeutig als dem Privatbereich zuzurechnen. Aus diesem Grund bestehe kein Unfallschutz.